Die Sparkasse Dortmund muss für den Kreisverband Dortmund der Partei „DIE HEIMAT“ ein Girokonto eröffnen. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen heute nach mündlicher Verhandlung durch Urteil entschieden. Die Sparkasse hatte dies abgelehnt. Sie habe im Jahr 2008 ein für den NPD-Kreisverband Dortmund geführtes Girokonto außerordentlich gekündigt, weil dieser Kreisverband Vertragspflichten aus dem Girovertrag verletzt habe. Der Kläger hatte dem im Kern zunächst entgegengehalten, er habe sich am 8. Januar 2023 neu gegründet und sei nicht Rechtsnachfolger des früheren NPD-Kreisverbands Dortmund. Dessen frühere Kontoüberziehungen dürften ihm nicht vorgehalten werden. Sie lägen im Übrigen zeitlich zu weit zurück.

Nach der Entscheidung des Gerichts hat der Kreisverband einen Anspruch auf Gleichbehandlung aus § 5 Abs. 1 Satz 1 Parteiengesetz (PartG). Die Beklagte, die für den Kreisverband einer anderen Partei bereits ein Girokonto führt, muss als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut politische Parteien bei der Gewährung von Leistungen gleichbehandeln. Diese Chancengleichheit politischer Parteien ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts strikt zu gewährleisten. Ob eine Ausnahme von dem strikten Gleichbehandlungsanspruch überhaupt möglich ist, hatte das Gericht nicht zu entscheiden. Das Gericht konnte keinen tragfähigen Grund feststellen, der es der Beklagten erlaubt, den Kläger anders zu behandeln als die Partei, für die bereits ein Girokonto geführt wird. Vertragsverletzungen des früheren NPD-Kreisverbandes Dortmund können dem Kläger nicht entgegengehalten werden. Das Gericht war nach der Vernehmung von Zeugen überzeugt, dass der Kläger sich neu gegründet hat. Die Vertragsverletzungen aus dem Jahre 2008 sowie eine mehrwöchige Kontoüberziehung im mittleren dreistelligen Bereich mit späterem Kontoausgleich waren von verhältnismäßig geringer Bedeutung und lagen bereits 16 Jahre zurück. Die verfassungsfeindlichen Ziele des Klägers können für eine Beschränkung seiner Rechte als Kreisverband einer politischen Partei nicht herangezogen werden, weil das Bundesverfassungsgericht seine Verfassungswidrigkeit nicht festgestellt hat.

Gegen das Urteil kann bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen die Zulassung der Berufung beantragt werden.

Aktenzeichen: 15 K 4314/23