Der Ratsbeschluss vom 20. September 2023 über die Finanzierung der Fraktionen im Rat der Stadt Schwerte ab Oktober 2023 ist rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 22. November 2024 entschieden.
Die von dem Rat getroffene Regelung über die Verteilung finanzieller Mittel an die Fraktionen im Rat verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Fraktionen im Rat der Stadt Schwerte erhalten zur Erledigung ihrer Fraktionsgeschäfte aus dem städtischen Haushalt Sachmittel (z.B. Büroräume) finanzielle Zuwendungen für Sachkosten (z.B. Büromaterial) und für Personalkosten. Personalkosten entstehen ihnen durch die Einstellung von Arbeitskräften zur Erledigung ihrer Fraktionsgeschäfte.
Der Rat der Stadt Schwerte hat unter den Fraktionen je nach ihrer Größe drei Gruppen gebildet und die Zuwendungen für die Personalkosten gestaffelt. Fraktionen mit bis zu drei Mitgliedern erhalten 11.000,- Euro. Fraktionen mit vier bis zehn Mitgliedern erhalten 15.500,- Euro. Fraktionen mit mehr als zehn Mitgliedern erhalten 25.000,- Euro. Die Klägerin hat zehn Mitglieder. Die um ein Mitglied (10 Prozent) nächstgrößere Fraktion erhält eine um rund 47 Prozent höhere Personalkostenzuwendung. Diese Zuwendungsstufe ist erheblich größer als der Anteil des einen Mitglieds mehr an der Fraktionsgröße.
Diese Ungleichbehandlung verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz), der auch für Organe der Kommunen gilt. Für die Ungleichbehandlung einer Fraktion in der Größe der Klägerin von zehn Mitgliedern gegenüber der nächstgrößeren Fraktion mit elf Mitgliedern war vorliegend kein sachlicher Grund ersichtlich. Zudem hat der Rat die Arbeitgeberkostenanteile, auf deren Grundlage er die Personalkostenzuschüsse für die drei von ihm gebildeten Gruppengrößen ermittelt hat, ungleich gekürzt. Hierfür war auch kein sachlicher Grund ersichtlich.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen die Zulassung der Berufung beantragen.
Aktenzeichen: 15 K 218/24