Die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat heute die Beschränkung der Montagsdemonstration am heutigen Abend in Essen bestätigt.

Die Versammlung steht heute unter dem Motto: „Montag ist Tag des Widerstands! Die Entwicklung im Nahen Osten und die Forderung Waffenstillstand sofort“

Die Versammlungsbehörde, das Polizeipräsidium Essen, hat die Verwendung der Parolen "From the River to the Sea" und „Yalla Intifada“ verboten, weil sie geeignet seien, die Straftatbestände der Volksverhetzung (§ 130 Strafgesetzbuch) und der Unterstützung einer verbotenen Vereinigung (§ 20 Vereinsgesetz) zu verwirklichen.

Die 14. Kammer hat im Rahmen einer Interessenabwägung die Beschränkung der Versammlung als gerechtfertigt angesehen. In der Begründung des Beschlusses führte sie aus, es möge zwar Auslegungen dieser Parolen geben, die keine Straftatbestände verwirklichen. Bei einer Verwendung dieser Parolen im Zusammenhang mit einer Versammlung, die sich gerade am 7. Oktober, dem Jahrestag des Überfalls der in Deutschland als Terrororganisation eingestuften und mit einem vereinsrechtlichen Betätigungsverbot belegten Hamas auf Israel, mit dem Geschehen im Nahen Osten befassen will, lägen solche strafrechtlich unerheblichen Deutungsmöglichkeiten aber fern.

Das Verbot der Parolen schränkt die Versammlung nach Auffassung der Kammer auch nicht unverhältnismäßig ein, da es auch ohne deren Verwendung Möglichkeiten gebe, das Anliegen der Versammlung publik zu machen.

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen möglich.

Aktenzeichen: 14 L 1614/24