Morgendämmerung

Heute feiert das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen seinen 75. Geburtstag!

Auf den Tag genau vor 75 Jahren, am 30. Juli 1949, nahm das Gericht unter der Bezeichnung „Landesverwaltungsgericht“ zunächst mit neun Richtern in drei Kammern seine Tätigkeit auf. Anfangs behelfsmäßig in zwei Räumen der „Mädchenschule“ in Gelsenkirchen untergebracht, wechselte man schon im November 1949 in das Dreikronenhaus und nutzte später zusätzliche Räume im städtischen Hans-Sachs-Haus. Auch in personeller Hinsicht half die Stadt Gelsenkirchen seinerzeit mit Schreibkräften und technischer Unterstützung aus.
Mit Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsordnung am 1. April 1960 wurde der örtliche Zuständigkeitsbereich des Gerichts erweitert. Zu den damaligen „Stadtkreisen“ Essen, Bottrop, Gelsenkirchen, Gladbeck, Recklinghausen, Bochum, Castrop-Rauxel, Dortmund, Herne, Lünen, Wanne-Eickel und Wattenscheid kamen die Stadt Witten und der „Landkreis“ Recklinghausen hinzu. Die Zahl der Kammern wuchs auf vier, die Zahl der Richter auf fünfzehn. 1969 hatte das Gericht dann fünf Kammern mit insgesamt 20 Richtern und blieb mit dieser Größe bis Ende 1972 nahezu unverändert.

Mit der Aufnahme der Tätigkeit der von den Bundesländern eingerichteten Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund im Jahre 1973 war ein Alleinstellungsmerkmal des Gerichts verbunden, das bis heute Bestand hat. Für Klagen gegen diese Behörde, die inzwischen Stiftung für Hochschulzulassung heißt, ist bundesweit ausschließlich das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zuständig. Nicht zuletzt wegen der ZVS-Verfahren wurde das Gericht bis Ende 1979 auf dreizehn Kammern und zwei Personalvertretungskammern aufgestockt, was die Anmietung zusätzlicher Räume im „Hamburg-Mannheimer-Hochhaus“ an der Ahstraße und in einem weiteren Gebäude an der Vattmannstraße in Gelsenkirchen notwendig machte. Der heute gültige Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen für das Gebiet der kreisfreien Städte Bochum, Bottrop, Dortmund, Essen, Gelsenkirchen und Herne sowie die Kreise Recklinghausen und Unna ist das Resultat der kommunalen Gebietsreform Mitte der 1970er-Jahre.

Eine weitere Zäsur für das Gericht ergab sich aus der Dezentralisierung der Zuständigkeit für Asylverfahren im Jahre 1980, mit der das Asylrecht als neue Materie hinzukam und die Zahl der Kammern auf siebzehn im Jahr 1981 anwuchs. Die daraus resultierende zusätzliche Raumnot fand ein Ende, als das Gericht 1985 das denkmalgeschützte Gebäude der ehemaligen Hauptpost am Bahnhofsvorplatz beziehen konnte. Der wilhelminische Bau mit seiner beeindruckenden Fassade und dem mit einer Glaskuppel überdachten ehemaligen Schalterraum, der nunmehr als Bibliothek genutzt wird, prägt mit seinem repräsentativen Charakter das Stadtbild Gelsenkirchens an zentraler Stelle. Die sechs Sitzungssäle im Erdgeschoss und die Dienstzimmer für das richterliche Personal sowie der Verwaltungsbeschäftigten in den oberen Geschossen bieten ausreichend Platz für die aktuell 19 Kammern mit 72 Richterinnen und Richtern sowie 82 Beschäftigten.

Die Rechtsprechungstätigkeit des Gerichts als eines der bundesweit größeren erstinstanzlichen Verwaltungsgerichte umfasst ein breites Spektrum, das vom öffentlichen Baurecht über Umweltrecht, Straßenverkehrsrecht, Kommunalrecht, Kindergartenrecht, Gebührenrecht, Schulrecht, kommunales Steuerrecht, Tierschutzrecht, Polizei- und Ordnungsrecht reicht und in diesen nicht abschließend aufgezählten Bereichen immer wieder rechtliche Fragen von hochaktueller gesellschaftlicher Relevanz beantwortet.

Zum Gerichtsjubiläum hat Präsident Dr. Siegbert Gatawis die Bediensteten zu einer Feierstunde eingeladen, wobei die Geschichte des Hauses mit seinen zahlreichen Herausforderungen in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft sicher im Mittelpunkt der Gespräche stehen wird.

Am 8. September 2024 öffnet das Verwaltungsgericht seine Türen für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger im Rahmen seiner Teilnahme am diesjährigen „Tag des offenen Denkmals“.