Gerichtsbetrieb im Wandel

Die Corona-Pandemie und die fortschreitende Digitalisierung haben im Alltag der Menschen zu vielfältigen Veränderungen geführt. Auch der Gerichtsbetrieb des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen erlebt dadurch einen rasanten Wandel, dem sich alle Beteiligten stellen müssen.

„Zuallererst möchte ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses danken, denen es in herausfordernden Zeiten durch hohe Einsatzbereitschaft und professionelle Flexibilität gelungen ist, unseren Auftrag, den Bürgern Rechtsschutz zu gewährleisten, ohne Einschränkungen zu erfüllen.“ Mit diesen Worten begann der Präsident des Verwaltungsgerichts, Herr Dr. Siegbert Gatawis, das diesjährige Pressegespräch, in dem er über das Geschehen im Gericht im vergangenen Jahr berichtete.

Technische Neuerungen unterstützen die Beschäftigten bei ihrer Arbeit und führen auch für die Prozessbeteiligten zu Veränderungen, auf die sie sich einstellen müssen. „Wir verfügen inzwischen über modernste digitale Technik, die bei den Verfahrensbeteiligten erfreulicher Weise auf zunehmende Akzeptanz trifft und immer mehr unseren Arbeitsalltag prägen wird“, stellte Dr. Gatawis fest. Zur Veranschaulichung führten Mitarbeiter des Gerichts vor, wie mit Hilfe der digitalen Videokonferenztechnik Verhandlungen durch Bild- und Tonübertragung online ohne persönliche Anwesenheit aller Beteiligten oder auch hybrid durchgeführt werden können. Dadurch wird den Prozessbeteiligten eine mitunter zeitraubende Anfahrt zum Gerichtsort erspart. Dank der im Gericht inzwischen flächendeckend eingeführten elektronischen Akte können die Richterinnen und Richter ihre Arbeit mittels mobiler Geräte auch im Homeoffice erledigen. Hinzu kommt der verstärkte Einsatz von häuslicher Telearbeit durch die Tarifbeschäftigten und die Beamtinnen und Beamten des Hauses. Die zunehmende Entwicklung zur Digitalisierung im gerichtlichen Geschäftsbetrieb zeigt sich nicht zuletzt darin, dass seit Jahresbeginn Rechtsanwälte und Behörden gesetzlich verpflichtet sind, Dokumente ausschließlich elektronisch zu übersenden.


Geschäftszahlen

„Einen Verfahrensstau hat es auch im zweiten Jahr der Pandemie nicht gegeben“, bilanzierte der Gerichtspräsident bei der Präsentation der Geschäftszahlen aus dem Jahr 2021. Trotz des Anstiegs der Zahl der „Corona-Verfahren“ von rund 150 im Jahr 2020 auf ca. 480 im vergangenen Jahr, die in erster Linie die Rückforderung von Corona-Beihilfen betreffen, verringerte sich die Gesamtzahl eingegangener Verfahren auf 6952 (2020: 7195). Davon waren 1775 Asylverfahren, wobei diese Zahl nahezu der Summe aus dem Vorjahr (1783) entspricht. Der seit 2018 zu beobachtende Rückgang der Asylverfahrenseingänge scheint damit sein vorläufiges Ende gefunden zu haben. Hervorzuheben ist die Reduzierung der Zahl anhängiger Verfahren von 9035 (Ende 2020) auf 8410 (Ende 2021), ein Rückgang von rund 7%. Die Zahl anhängiger Asylverfahren reduzierte sich noch deutlicher von 3727 (Ende 2020) auf 3212 (Ende 2021). „Dieser Abbau um beinahe 14% ist sehr erfreulich und belegt die Tatkraft, mit der die Kolleginnen und Kollegen die Reduzierung der Anhangszahlen angegangen sind“, bemerkte Dr. Gatawis sichtlich zufrieden und stellte abschließend fest, dass im vierten Jahr in Folge mehr Verfahren erledigt wurden als eingegangen sind.