Nachdem das Oberverwaltungsgericht und die sieben Verwaltungsgerichte den Empfehlungen der Landesregierung folgend den öffentlichen Dienstbetrieb wegen der Corona-Pandemie seit dem 18. März 2020 deutlich zurückgefahren haben (vgl.  Pressemitteilung vom 18. März 2020), werden sie den regulären Betrieb ab der kommenden Woche schrittweise aufnehmen. Unter Berücksichtigung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sollen alsbald wieder öffentliche Gerichtstermine durchgeführt werden. Je nach den örtlichen Gegebenheiten werden die erforderlichen Maßnahmen zum Infektionsschutz und zur Durchbrechung von Infektionsketten ergriffen. Dabei sollen die Beteiligten der Gerichtsverfahren, die Gerichtsangehörigen und die Besucherinnen und Besucher bestmöglich geschützt werden; die Wahrung räumlicher Distanz, die Vermeidung einer zu hohen Publikumsfrequenz und die Einhaltung von Hygieneregeln stehen im Vordergrund.