InhaltGerichtsbezirkÖrtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ist zuständig für das Gebiet der kreisfreien Städte Bochum, Bottrop, Dortmund, Essen, Gelsenkirchen und Herne sowie der Kreise Recklinghausen und Unna. Das zuständige Rechtsmittelgericht ist das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen |
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© Der Präsident des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, 2013