Umgebungskarte Umgebungskarte
Quelle: Katasteramt Gelsenkirchen

Mit dem PKW erreichen Sie das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen über die A2 Ausfahrt 6 Gelsenkirchen-Buer, die A42 Ausfahrt 16 Gelsenkirchen-Zentrum und die A40 Ausfahrt 28 Gelsenkirchen-Süd.

Wenn Sie ein Navigationsgerät benutzen, beachten Sie bitte, dass der Bahnhofsvorplatz Fußgängerzone ist.

Anschrift:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Bahnhofsvorplatz 3
45879 Gelsenkirchen

 

Das Verwaltungsgericht befindet sich in einer Umweltzone; diese darf seit dem 1. Oktober 2008 nur von Kraftfahrzeugen mit Feinstaubplakette befahren werden.

Schleuse Schleuse
Hinweis zu den Eingangskontrollen

Beim Betreten des Gerichtsgebäudes findet eine Ausweis-, Personen- und Gepäckkontrolle statt. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen. Bitte richten Sie Ihre Ankunft so ein, dass Sie trotz eventueller Verzögerungen pünktlich zum Gerichtstermin erscheinen können. Waffen und gefährliche Gegenstände (Messer, Scheren, Schlagstöcke u. ä.) dürfen im Gerichtsgebäude nicht mitgeführt werden. Taschen, Rucksäcke und sonstige Behältnisse werden auf der Gepäckdurchleuchtungsanlage überprüft.

Anreisemöglichkeit