11.06.2025

Die Versammlung von Radfahrerinnen und Radfahrern „AUTO-FREI-TAG der 13. – die Rückkehr des Fahrradverkehrs“ am 13. Juni 2025 in Dortmund darf nicht über die B236 und durch den Wambel-Tunnel fahren. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen durch Beschluss vom 11. Juni 2025 entscheiden.

Die für den 13. Juni 2025, ab 18.00 Uhr, in Dortmund angemeldete Versammlung mit mindestens 50 erwarteten teilnehmenden Radfahrerinnen und Radfahrern möchte eine rund 18 Kilometer lange Rundfahrt in Dortmund abfahren. Die Route sollte unter anderem über die Bundesstraße 236 (B236) einschließlich durch den Wambel-Tunnel führen. Dieser stehe symbolisch für die verfehlte Verkehrsinfrastruktur. Das Polizeipräsidium Dortmund hat für die Versammlung mehrere Beschränkungen angeordnet, unter anderem darf die radfahrende Versammlung nicht auf der geplanten Route über die B236 und durch den Wambel-Tunnel führen. Hierzu hat die Polizei Sicherheitsgründe angeführt.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat den gegen diese Routenänderung erhobenen Eilantrag abgelehnt. Die durch die Polizei angeordnete Routenänderung ist aller Voraussicht nach rechtmäßig. Hierfür sprechen die von der Polizei angeführten Sicherheitsgründe, denen sich die 14. Kammer anschloss. Insbesondere ist die B236 auf diesem Teilstück autobahnähnlich ausgebaut. Die Polizei hat nach Ansicht der Kammer zutreffend ausgeführt, dass die Teilnehmer auf diesem Streckenabschnitt die Straße nicht an beliebiger Stelle verlassen können. Wegen der baulichen Ausgestaltung (z.B. Leitplanken) wäre dies nur an den Ausfahrten möglich. Hierdurch besteht die Gefahr, dass die Radfahrer auf anschließende und nicht gesperrte autobahnähnliche Bundesstraßen gelangen können. Das unterscheidet diesen Streckenabschnitt von den durch die Versammlung genutzten Teilstücken der B54 und B1.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Dem Antragsteller steht die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen zu.

Der Beschluss ist zur Veröffentlichung bei www.nrwe.de vorgesehen.

Aktenzeichen: 14 L 1127/25

Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: Pressestelle@VG-Gelsenkirchen.nrw.de