Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

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Öffnungszeiten

Sprech- und Öffnungszeiten des Verwaltungsgerichts
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montags + dienstags: 7.30 - 16.00 Uhr 
mittwochs - freitags:  7.30 - 15.30 Uhr

Die Rechtsantragsstelle des Verwaltungsgerichts ist montags bis freitags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 14.00 Uhr geöffnet. In Eilfällen ist sie auch während der übrigen genannten Geschäftszeiten erreichbar.

An der Sicherheitsschleuse im Eingangsbereich des Gerichts wird regelmäßig eine Personen- und Gepäckkontrolle durchgeführt. Insbesondere bei folgenden Personenkreisen wird die Kontrolle nicht durchgeführt:

  • Rechtsanwälte, die einen von der Rechtsanwaltskammer ausgestellten Lichtbildausweis oder die Ladung und den Personalausweis vorlegen,
  • Behördenvertreter, die einen Dienstausweis oder die Ladung und den Personalausweis vorlegen.

 

© Der Präsident des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, 2013