Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Zeitnaher Rechtsschutz trotz "Lockdowns"

 

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen weist anlässlich der weitreichenden  Beschränkungen aufgrund der aktuellen Coronaschutzverordnung darauf hin, dass der Dienstbetrieb trotz unvermeidbarer Einschränkungen aufrechterhalten bleibt.

 

Dabei kann es im Einzelfall zur Vermeidung von Neuinfizierungen zu Verschiebungen oder Aufhebungen von Verhandlungsterminen mit Präsenz der Beteiligten kommen, soweit die Verfahren einen Aufschub zulassen. In Eilfällen ist ein zeitnaher Rechtsschutz gewährleistet.