Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Wiederaufnahme des Sitzungsbetriebs

 

In den letzten Tagen konnte der zuvor stark eingeschränkte Dienstbetrieb am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wieder schrittweise hochgefahren werden (vgl. Pressemitteilung vom 17. April 2020). Ab Freitag, 24. April 2020 werden auch wieder Gerichtsverhandlungen stattfinden, und zwar unter strenger Beachtung der Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zur bestmöglichen Reduzierung des Infektionsrisikos. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen zur Einhaltung von Hygieneregeln, zur Wahrung räumlicher Distanz und zur Vermeidung einer zu hohen Publikumsfrequenz. Die Gerichtssäle sind entsprechend umgebaut, so dass der erforderliche Mindestabstand zu anderen Personen gewahrt ist. Mobile transparente Schutzwände gewährleisten einen Ansteckungsschutz und ermöglichen gleichzeitig die Kommunikation untereinander. Die Teilnehmenden einer Sitzung werden gebeten, den Termin alleine oder mit möglichst wenigen Personen wahrzunehmen. Es wird empfohlen, erst ca. zehn Minuten vor Verhandlungsbeginn bei Gericht zu erscheinen, um Menschenansammlungen im Gebäude zu vermeiden. Die Sitzungsöffentlichkeit ist entsprechend der Prozessordnung zugelassen, die Zahl der Plätze aufgrund der Abstandsregeln allerdings beschränkt. Beim Betreten des Gerichtsgebäudes sowie im Flur und Wartebereich zu den Sitzungssälen ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Es wird um Verständnis für diese Maßnahmen gebeten.