Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat heute Klagen der Stadt Lünen und des städtischen Abwasserbetriebs gegen den von der Bezirksregierung Arnsberg erteilten Bauvorbescheid für eine vom Land NRW geplante Maßregelvollzugsklinik („Forensik“) mit 150 Plätzen auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Victoria I/II in Lünen abgewiesen.

Die Stadt hatte den Bauvorbescheid unter anderem mit dem Einwand angegriffen, die Entscheidung der Bezirksregierung missachte einen von ihr erlassenen Bebauungsplan, der andere Nutzungen auf der in Rede stehenden Fläche vorsieht. Dem folgte das Gericht nicht. Bei dem in Rede stehenden Bauvorhaben mit besonderer öffentlicher Zweckbestimmung habe die Bezirksregierung von den Vorgaben des Bebauungsplans aus dem Jahre 1980 abweichen dürfen, soweit dieser nicht ohnehin wegen der tatsächlichen Entwicklung überholt sei. Das vom Ministerium innerhalb des Landgerichtsbezirks durchgeführte Standortauswahlverfahren sei nicht zu beanstanden.

Bedenken hatte die 6. Kammer allerdings wegen der erheblichen Lärmimmissionen, denen die Klinik aufgrund der benachbarten Gewerbebetriebe ausgesetzt sein wird. Die Prognose dieser Lärmbelastung durch einen Sachverständigen im Verwaltungsverfahren erschien dem Gericht nicht ausreichend. Die Kammer regte daher an, auf den Bauvorbescheid zu verzichten, soweit in ihm die Immissionsproblematik und die Frage erforderlicher Lärmschutzmaßnahmen geregelt sind und diese Punkte erst im abschließenden Baugenehmigungsverfahren zu klären. Dieser Anregung kamen die Vertreter des Landes nach.

Den nach dem Teilverzicht noch verbleibenden Bauvorbescheid hielt das Gericht für rechtmäßig und wies die Klagen ab.

Gegen die Urteile kann beim Oberverwaltungsgericht die Zulassung der Berufung beantragt werden.

 

Aktenzeichen: 6 K 3241/15 und 6 K 3298/15

Die Entscheidungen werden in Kürze unter www.nrwe.de veröffentlicht.