Der Weg für den Zusammenschluss der Sparkassen Lünen / Selm und Werne ist nach einem Erörterungstermin bei dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen noch nicht frei.

Der Antragsteller, ein Mitglied der Ratsfraktion „GEMEINSM FÜR LÜNEN“, beantragte am 2. November beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den Erlass einer einstweiligen Anordnung, um die Umsetzung des Ratsbeschlusses zum Zusammenschluss der beiden Sparkassen so lange auszusetzen, bis er weitere Informationen zu den wirtschaftlichen Hintergründen und Auswirkungen des Zusammenschlusses erhalten habe. Die Beantwortung von 18 Fragen, die er an den Bürgermeister und die Verwaltung gerichtet hatte, war unter Verweis auf Geheimhaltungsbestimmungen weitgehend verweigert worden.

Im Einverständnis aller Beteiligten wurde der Termin zur Vertragsunterzeichnung der beteiligten Städte kurzfristig verschoben, um den vom Gericht angeregten Erörterungstermin am heutigen Tage durchführen zu können.

Der Vorsitzende der 15. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen erörterte mit dem Antragsteller und den persönlich anwesenden Bürgermeistern der Städte Lünen, Selm und Werne, Vertretern des Vorstandes der Sparkassen Lünen und Werne sowie eines Vertreters des Sparkassenverbandes Westfalen Lippe und weiteren Verwaltungsmitarbeitern den Umfang der Auskunftsrechte der Ratsmitglieder.

Da dieses Gespräch nicht zu einer einvernehmlichen Lösung führte, wird die Kammer nun über den Antrag beraten und den Beteiligten voraussichtlich im Verlauf des späteren Nachmittags eine Entscheidung zustellen.

Aktenzeichen: 15 L 2231/15