Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am vergangenen Freitag, 29. Mai 2015 die dem Gericht angehörenden ehrenamtlichen Richterinnen und Richter zu einer Informationsveranstaltung zum Thema des ehrenamtlichen Richteramtes eingeladen.

Anlass dieser Einladung war der Beginn der neuen fünfjährigen Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am 1. April dieses Jahres.

Mehr als 100 der insgesamt etwa 200 ehrenamtlichen Richterinnen und Richter aus dem gesamten Gerichtsbezirk folgten dieser Einladung. Nach der Begrüßung durch den Präsidenten des Verwaltungsgerichts Fessler und einem Vortrag zur Bedeutung des ehrenamtlichen Richteramtes in der Verwaltungsgerichtsbarkeit bestand die Möglichkeit, bei Kaffee und Gebäck Erfahrungen auszutauschen und das Gerichtsgebäude einmal außerhalb der mündlichen Verhandlung und über den Sitzungssaal hinaus kennenzulernen.

Den Abschluss der Veranstaltung bildete deshalb eine Führung durch und um das denkmalgeschützte Gerichtsgebäude, die den Wandel des 1910 als Hauptpost im Stil der Neorenaissance errichteten wilhelminischen Prachtbaus zum modernen und funktionalen Gerichtsgebäude deutlich werden ließ. Seit dem Einzug des Verwaltungsgerichts in das modernisierte Gebäude vor nahezu 30 Jahren, hat sich der Wandel des Gerichts ständig fortgesetzt, was nicht nur am derzeit das Gebäude umgebenden Baugerüst zu erkennen ist, sondern auch an der ständig modernisierten technischen Ausstattung der Arbeitsplätze.

Das ehrenamtliche Richteramt in der Verwaltungsgerichtsbarkeit gewährleistet bereits seit Jahrzehnten die qualifizierte Bürgerbeteiligung bei der gerichtlichen Kontrolle der öffentlichen Verwaltung. Die ehrenamtlichen Richter stellen einen nicht unerheblichen Teil ihrer Zeit der Allgemeinheit zur Verfügung. Sie sind den Berufsrichtern eine wichtige Hilfe bei der Entscheidungsfindung. Nicht nur, weil sie Veranlassung geben, die juristischen Gedankengänge für einen Laien verständlich zu formulieren, sondern weil darüber hinaus ihr Blick „von außen“ sicherstellt, dass der Mensch im Mittelpunkt des Verfahrens angemessen wahrgenommen wird und sich die Entscheidung nicht in fachlich - juristischen Details verliert.