Der Arbeitsalltag im Verwaltungsgericht Gelsenkirchen war im vergangenen Jahr durch zahlreiche personelle Veränderungen gekennzeichnet. Erfreulicher Grund für einen guten Teil dieser Personalwechsel war die Elternzeit, nicht nur von Kolleginnen, sondern auch von Kollegen, die als Väter eine Elternzeit genommen haben. Das Gericht erweist sich damit nicht nur als ein sehr attraktiver Arbeitsplatz mit großer Verantwortung im Dienste der Rechtsprechung des Landes Nordrhein-Westfalen, sondern auch als familienfreundlicher Arbeitsplatz.

Zusammen mit dem für die Personalverwaltung und Einstellung zuständigen Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein - Westfalen hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen seine erfolgreichen Bemühungen um die Gewinnung richterlichen Nachwuchses bereits im vergangenen Jahr verstärkt und wird diese Bemühungen auf der Grundlage der vom Justizministerium entwickelten Grundsätze zum Personalmarketing und zur Nachwuchsgewinnung im kommenden Jahr fortsetzen.

Trotz dieser Personalwechsel und eines Anstiegs der Verfahrenseingänge im Asylrecht um 33,4% gegenüber dem Vorjahr, konnte die für die Verfahrensbeteiligten wichtige Dauer der Verfahren ungefähr auf dem Niveau des Vorjahres von durchschnittlich rund zehn Monaten in Hauptsacheverfahren und etwa sechs Wochen bei den Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz gehalten werden. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr gut 8.000 Verfahren abgeschlossen.

Im Asylrecht ist insbesondere ein signifikanter Anstieg der Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz von nahezu 50% zu verzeichnen, der zu einem großen Teil auf die steigende Zahl der sogenannten „Dublin - Verfahren“ zurückzuführen ist. In diesen Verfahren geht es um die Rückführung von Asylbewerbern, deren Anträge aufgrund der EU - rechtlichen Zuständigkeitsregelungen (seit Januar 2014 die sogenannte „Dublin III - Verordnung“) von anderen EU Staaten zu bearbeiten sind. Klagen gegen diese Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge haben keine aufschiebende Wirkung, so dass zur Verhinderung einer Abschiebung regelmäßig vorläufiger Rechtsschutz beantragt wird. Über diese Anträge entscheidet kraft Gesetzes der Einzelrichter. Eine Beschwerde ist nicht möglich, so dass es nicht zu einer vereinheitlichenden obergerichtlichen Rechtsprechung kommt, die sonst üblicherweise eine Orientierung bietet. Durch landesweite Fortbildungen der Richterinnen und Richter sowie durch den Austausch innerhalb des Gerichts ist dennoch gewährleistet, dass die sich in diesen Verfahren stellenden tatsächlichen und rechtlichen Fragestellungen sachgerecht und auf einer fundierten Grundlage entschieden werden können.

Einen besonderen Dank sprach der Präsident des Verwaltungsgerichts, Bernhard Fessler, auf der gestrigen Jahrespressekonferenz den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern des Gerichts aus. Er betonte die besondere Bedeutung der Laienrichter für die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts, stellen sie doch mit ihrem ehrenamtlichen Engagement die Bürgernähe der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung sicher, indem sie neben den fachjuristischen Erwägungen der Berufsrichter ihre Lebenserfahrung, die praktische Vernunft und die fundierten allgemeinen Gerechtigkeitsvorstellungen der Gesellschaft in die Entscheidungen des Gerichts einbringen.

Am 1. April 2015 beginnt eine neue fünfjährige Amtsperiode der 216 ehrenamtlichen Richterinnen und Richter. Sie werden von den Kreisen und kreisfreien Städten vorgeschlagen und durch einen Wahlausschuss gewählt, der sich aus dem Präsidenten des Gerichts, einem von der Landesregierung bestimmten Verwaltungsbeamten und sieben vom Landtag benannten Vertrauensleuten aus dem Gerichtsbezirk zusammensetzt.